lundi 2 mars 2015

«Ja» oder «Nein» - Ausländerwahlrecht spaltet Parteien in Luxemburg


Am 7. Juni können Luxemburgs Bürger mit der eigenen Stimme die Gesetze im Land beeinflussen. Während die Menschen im Großherzogtum bis zur Volksbefragung noch über drei Monate Zeit haben, diskutieren die Parteien jetzt schon über die Fragestellungen. Am Montagabend saßen Vertreter der sechs Parteien in Roeser am «Runden Tisch» zusammen.



Zum Thema Ausländerwahlrecht glaubt beispielsweise DP-Mitglied Eugene Berger, dass es keine Frage der Staatsangehörigkeit sei, ob jemand wählen dürfe, sondern eine Frage des Wohnsitzes. «Es gibt Menschen, die in Luxemburg leben, die integriert sind, die Steuern zahlen und die die Wirtschaft beeinflussen. Sie haben die gleichen Pflichten. Sie sollten auch die gleichen Rechte haben», betont Berger.


Opposition protestiert


Ein «Ja» gibt es auch von LSAP und Déi Gréng, die diese Gesetzesänderung als ersten Schritt sehen würden. Es sei eine symbolische Wahl. «Wir leben in einem Land, in dem 45 Prozent der Einwohner keine Luxemburger sind», betont Claude Adam (Déi Gréng). Für Alex Bodry (LSAP) sei es «ein weiterer Schritt in einem Prozess, der bereits im Jahr 1992 mit dem Vertrag von Maastricht begonnen hat. Wir müssen den Mut haben, zu zeigen, dass Luxemburg offen für andere Menschen ist. Aber wir dürfen nichts überstürzen und die Tatsache respektieren, dass es zwei Seiten gibt». Die LSAP würde sogar noch weiter gehen - und Ausländern das Wahlrecht nicht erst nach zehn, sondern schon nach fünf Jahren einräumen.


Auf der anderen Seite hat Oppositionsführer CSV angekündigt, auf alle drei Fragen des Referendums mit «Nein» zu stimmen. Für Gilles Roth sollten nur Staatsangehörige wählen dürfen. Dafür würde die CSV es Ausländern erleichtern, Luxemburger zu werden. Ein einfaches «Ja» oder «Nein» von der Bevölkerung sei zu einfach. «Warum gibt es nicht mehr Alternativen?»


Auch die ADR fordert, dass Ausländer die luxemburgische Staatsbürgerschaft annehmen sollten, wenn sie wählen wollen. Das sei «ein weitaus einfacherer Weg». Demnach sei es keine Diskriminierung, Menschen das Wahlrecht zu verweigern, die auf die Staatsangehörigkeit verzichten.


(Juliette Devaux/L'essentiel)






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