mercredi 4 mars 2015

Grausamer Tod - Mildere Strafe für die Mörder von Haller


Am 20. November 2010 wurde der 65-jährige Raymond G. im Wald um Haller auf grausame Weise ermordet. Nach der Anklage durch Luxemburgs Staatsanwaltschaft verurteilte das zuständige Gericht seine Lebensgefährtin Giuseppina T. (44 Jahre) sowie ihren zum damaligen Zeitpunkt volljährigen Sohn Eric und dessen Freund Sven zu Haftstrafen zwischen 25 und 30 Jahren. Der damals minderjährige Sohn Tom bekam 15 Jahre Haft - davon 10 auf Bewährung. Am Mittwoch wurde vor dem Berufungsgericht der Tatbestand des Mordes aus erster und zweiter Instanz fallengelassen - und durch Totschlag ersetzt.



Giuseppina, Eric und Sven müssen nun 25 Jahre ins Gefängnis. Die beiden Männer bekommen davon sieben Jahre auf Bewährung, müssen allerdings nach ihrer Entlassung über fünf Jahre eine Psychotherapie absolvieren. Toms Urteil bleibt bestehen.


Die frisch gebackene Generalstaatsanwältin Martine Solovieff sagte, ihr sei selten ein Fall von solch hartnäckig durchgezogener Gewaltbereitschaft untergekommen. Laut Beweisaufnahme wurde das Opfer nach etlichen Fußtritten mit einem Strick um den Hals derart gewürgt, dass Blut aus den Ohren quoll. Anschließend hätten die Angeklagten den Mann in den Wald gefahren und dort mit einer Plastiktüte erstickt. Mit Frischhaltefolie umwickelt sei er dann den Wildschweinen zum Opfer gefallen. Außerdem wurde das Opfer enthauptet.


(L'essentiel)






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