Berlin - Offiziell hat der Koalitionsausschuss die neue Arbeitsstättenverordnung von Andrea Nahles vertagt. Doch laut einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeigers" ist die Bundesarbeitsministerin mit ihrer neuen Arbeitsstättenverordnung vorerst gescheitert. Die Zeitung zitiert hochrangige Koalitionskreise, in denen es heiße: "Das Ding ist tot."
Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) habe schwere Einwände formuliert. Der bisherige Entwurf werde demnach nach einer Intervention des Kanzleramts gestoppt und solle komplett neu erarbeitet werden.
Mit dem Mindestlohn und der Rente mit 63 konnte die Arbeitsministerin zwei SPD-Vorhaben in der Großen Koalition durchsetzen, nun holpert die Umsetzung ihrer Pläne zu den Arbeitsplätzen: Am Dienstagabend hatte die Koalitionsrunde vereinbart, dass die geplante Arbeitsstättenverordnung etwa zum Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern vorerst nicht vom Kabinett verabschiedet werden solle.
Die Regelungen solle noch einmal geprüft werden, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD im Bundestag, Christine Lambrecht. Ursprünglich sollten die Neuregelungen zum Arbeitsschutz Anfang Februar im Kabinett beraten werden und bis Anfang März in Kraft treten.
Vorschrift zu Tageslicht in Pausenräumen
Die Kritik der Wirtschaft an dem bisherigen Entwurf war hart: Die Arbeitgeber beschwerten sich über bestimmte Vorgaben, etwa eine Vorschrift zu Tageslicht in Pausenräumen, und warnten vor zu viel Bürokratie.
Die CDU hatte sich die Kritik der Wirtschaft zu eigen gemacht und erklärt, sie werde nichts mittragen, was zu zusätzlicher Bürokratie für die Unternehmen führe. Viel zitiert ist eine Änderung, wonach es für jeden Beschäftigten eine Kleiderablage geben sollte, die abschließbar sein muss.
Diese Vorschrift war allerdings nicht vom Arbeitsministerium, sondern am 19. Dezember per Bundesratsbeschluss in den Entwurf aufgenommen worden - auf Betreiben des CDU-regierten Sachsens. Nahles hatte zuletzt einen Kompromiss unterbreitet und vorgeschlagen, zunächst die Verordnung zu beschließen und sie dann im Anschluss per Änderungsverordnung anzupassen.
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