jeudi 26 février 2015

Bundeswehr: Gericht bestätigt Entlassung von salafistischem Soldaten


Aachen - Ein Salafist durfte laut einem Gerichtsurteil als Zeitsoldat bei der Bundeswehr entlassen werden. Das Aachener Verwaltungsgericht wies die Klage des 31-jährigen Daniel B. gegen die Kündigung einen Monat vor Ende seiner Dienstzeit ab. Die Bundeswehr hatte die Entlassung mit Zweifeln begründet, dass der Soldat jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen würde. Das sei vertretbar, stellte der Vorsitzende Richter Markus Lehmler am Donnerstag fest.


Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hat den Mann nach Angaben des Gerichts im November 2013 als gefestigten Salafisten und Extremisten eingestuft. Gegen das Urteil kann der Kläger die Zulassung der Berufung beantragen.

Der Sohn eines deutschen Vaters und einer niederländischen Mutter war seit August 2009 am Luftwaffenstützpunkt Nörvenich Zeitsoldat mit Mannschaftsdienstgrad. Den Kollegen war er durch sein verändertes Verhalten aufgefallen. Wann genau sich dieser Wandel ereignet hatte, ist nicht klar. So habe er fünfmal am Tag gebetet, seine Treue zum Propheten Mohammed propagiert sowie den Fastenmonat Ramadan streng eingehalten.


Daraufhin schaltete sich der MAD ein. Bei Befragungen sagte B., wenn er die Macht dazu hätte, würde er die islamische Rechtsprechung, die Scharia, einführen. Er befürworte die Todesstrafe und halte die saudi-arabische Gesellschaftsform für vorbildlich. Auch wolle er in den Dschihad ziehen. Hinweise, dass B. Anschläge plante oder die Truppe für eine terroristische Gruppe unterwandern wollte, gab es hingegen nie.


Sein Mandant sei kein terroristischer Schläfer und auch nicht durch Disziplinarverstöße aufgefallen. Zudem habe sich B. gegenüber dem MAD keinesfalls so eindeutig geäußert. Vielmehr habe er sich von radikalen Salafisten-Predigern wie dem in Deutschland aktiven Pierre Vogel distanziert.


Der MAD hielt dagegen, man habe auf dem Rechner von Daniel B. Videos von Dennis Cuspert alias "Deso Dogg" gefunden. Der Berliner Ex-Rapper ist eine höchst aktive Propaganda-Figur des "Islamischen Staats" (IS).


Paragraph 8 des Soldatengesetzes verpflichtet alle Bundeswehr-Angehörigen dazu, die Erhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung anzuerkennen.




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