vendredi 27 février 2015

Kirchenasyl: De Maizière lenkt ein


Berlin - Die Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben sich darauf geeinigt, dass die Tradition des Kirchenasyls nicht in Frage gestellt wird. Gleichzeitig wurde die Einführung einer verschärften Fristenregelung aufgeschoben, teilten Kirchenvertreter mit.


Die Kirchen erkennen ihrerseits an, dass das Kirchenasyl kein eigenständiges, neben dem Rechtsstaat stehendes Institut ist. In den vergangenen Wochen hatte es massive Kritik von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Behörden an der Praxis des Kirchenasyls gegeben.

Das Bundesamt hatte damit gedroht, die Frist zu verlängern, in der die Überstellung der Asylbewerber an das betreffende EU-Land möglich ist - und zwar von 6 auf 18 Monate. Die 18-Monats-Frist gilt bisher nur in Fällen, in denen der Asylbewerber abtaucht, um sich der Abschiebung zu entziehen. Nach dem Dublin-Verfahren muss ein Asylbewerber seinen Antrag im Land seiner Ankunft in der Europäischen Union stellen.


Die Einigung sieht laut Bundesinnenministerium zudem vor, dass die Gewährung von Kirchenasyl nur in Einzelfällen als "Ultima Ratio" in Betracht kommt. In solchen Fällen soll es demnach so frühzeitig wie möglich eine Einzelfallprüfung geben, für die Kirche und Bundesamt zentrale Ansprechpartner benennen. Dieses Verfahren soll zunächst bis zum Herbst erprobt werden.


Vertreter der Kirchen begrüßten die "wichtige Kurskorrektur". De Maizière hatte zuletzt erklärt, er lehne das Kirchenasyl "prinzipiell und fundamental" ab und argumentiert, dass auch die Scharia nicht über deutschen Gesetzen stehe. Für diesen Vergleich hatte er sich entschuldigt.


Nach der Einigung sagte er: "Gegen die Tradition der Gewährung von Kirchenasyl in besonders gelagerten Härtefällen als Ultima Ratio habe und hatte ich nichts einzuwenden."


Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Prälat Martin Dutzman sagte: "Gemeinden entscheiden selbstständig über die Gewährung von Kirchenasyl, wenn sie befürchten, dass einem Menschen bei seiner Abschiebung Menschenrechtsverletzungen oder unzumutbare Härten drohen." Dies gelte auch für sogenannte Dublin-Fälle.

Der Präsident des BAMF, Manfred Schmidt, hatte kritisiert, das Kirchenasyl werde häufig als "Systemkritik am europäischen Dublin-System der Zuständigkeitsverteilung" genutzt.


Derzeit gewähren die evangelischen und katholischen Gemeinden in Deutschland in 226 Fällen Kirchenasyl. Zu den insgesamt 411 Ausländern, die in den Gemeinden untergekommen sind, zählen auch 125 Kinder.




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