jeudi 26 février 2015

Busverkehr - EU verklagt Luxemburg wegen Fahrgastrechten


Die EU-Kommission zerrt Luxemburg gemeinsam mit Österreich vor den Europäischen Gerichtshof. Der Grund: Die beiden Länder sollen die EU-Verordnung über die Fahrgastrechte im Busverkehr missachtet haben. Das Großherzogtum habe es verabsäumt, eine vorgeschriebene Regelung einzuführen, «obwohl die Kommission dem Land im September 2014 diesbezüglich eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt hatte», schreibt die Behörde in einem Communiqué.


Laut der Verordnung müssten die EU-Staaten zuständige Stellen einrichten, die Beschwerden von Fahrgästen bearbeiten und Strafen für Verstöße einführen. Zudem müssen sie Busbahnhöfe bestimmen, an denen Reisende mit Behinderungen angemessene Hilfeleistungen erhalten können sowie Sanktionen für Betreiber festlegen, die gegen die Verordnung verstoßen, heißt es in der Mitteilung weiter. Luxemburg habe es jedoch versäumt, letzteren Punkt betreffend die Sanktionen umzusetzen. Österreich ist überhaupt in allen Punkten säumig. Nun wurde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen beide Staaten eingeleitet.


«Kein Schaden für Bus-Nutzer»


Im Luxemburger Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen reagiert man jedoch einigermaßen gelassen auf die Klage aus Brüssel. Betroffen sei nicht das regionale Busnetz RGTR, sondern die privaten Überlandbusse, die zum Beispiel dreimal die Woche zwischen Luxemburg und Portugal verkehren, sagt Sprecherin Dany Frank. Den Nutzern des nationalen Busnetzes werde jedenfalls «keinerlei Impakt oder Schaden entstehen». Im Übrigen würden die geforderten Gesetzesänderungen bald behoben werden. Damit wäre die Klage dann wohl hinfällig.


«Der Grund für die verzögerte Umsetzung des EU-Reglements liegt bei juristischen Schwierigkeiten, die auch vom Staatsrat 2014 in seinem ersten Gutachten hervorgehoben wurden. Am kommenden Dienstag ist das zweite Gutachten des Staatsrates auf der Tagesordnung der zuständigen Transportkommission der Chamber. Der Text soll im dann März in der Chamber gestimmt werden.» Darin vorgesehen ist auch, dass künftig der Verkéiersverbond als zentrale Anlaufstelle in Luxemburg für Fahrgast-Reklamationen dienen soll.


(Jörg Tschürtz/L'essentiel)






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