mardi 24 février 2015

Verfassungsreform - Chamber gibt grünes Licht für das Referendum


Die Abgeordneten der Chamber haben am Dienstagnachmittag mehrheitlich das Verfassungsreferendum am 7. Juni beschlossen. 34 Parlamentarier von DP, LSAP, Déi Gréng und déi Lénk stimmten mit Ja, 25 (CSV und ADR) mit Nein, (es gab zudem eine Enthaltungen von CSV-Mann Serge Wilmes).






Die Volksbefragung soll am 7. Juni stattfinden und rechtlich unverbindlichen Charakter haben. Die Bürger sollen sich über das Ausländerwahlrecht, die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 sowie die Begrenzung des Ministermandats äußern (siehe Infobox). Wahlberechtigt sind alle Luxemburger, es gilt die Wahlpflicht. Die Stimmberechtigten können auch per Briefwahl am Referendum teilnehmen, als Frist dafür wurde der 8. Mai angegeben.


Ins 21. Jahrhundert geholt


LSAP-Fraktionspräsident Alex Bodry sprach von einer Chance, die Bürger in das politische Geschehen einzubinden. Die Befragung habe zwar nur konsultativen Charakter, es würde aber den «allgemeinen demokratischen Prinzipien» widersprechen, wenn die Politik sich über die Meinung des Volkes hinwegsetzen würde. Endgültig abgesegnet sollen die geplanten Änderungen in der Verfassung dann in einem zweiten, verbindlichen Referendum im Jahr 2016 werden. «Unsere Demokratie wird an das 21. Jahrhundert angepasst», beschrieb DP-Fraktionschef Eugène Berger die geplanten Änderungen.


Die CSV lehnte den Gesetzesentwurf der Regierung ab. Für Fraktionschef Claude Wiseler sind die drei Fragen zu unpräzise formuliert, zudem sei die Majorität Erklärungen schuldig geblieben. Blau-Rot-Grün wolle die CSV offenbar mit den Fragen unter Druck setzen. Skeptisch ist Wiseler vor allem beim Ausländerwahlrecht. Die CSV überreichte Parlamentspräsident Mars Di Bartolomeo stattdessen einen eigenen Gesetzesvorschlag, der eine Reform des Nationalitätengesetzes vorsieht. Diese soll den Zugang zur luxemburgischen Staatsbürgerschaft für Ausländer erleichtern. So sollen Kinder, die in Luxemburg geboren wurden, ab dem Alter von 18 Jahren automatisch den Pass des Großherzogtums erhalten. Die Mindestaufenthaltszeit soll zudem von sieben auf fünf Jahre heruntergesetzt werden.


(jt/L'essentiel)






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