Der Fall ist erledigt: Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen zwei ehemalige Landespolitiker im Zusammenhang mit der Wahl des Linkspolitikers Bodo Ramelow eingestellt. Ihnen wurde vorgeworfen, Mandatsträger bestochen zu haben.
Die Ermittlungen haben "keine Bestätigung dafür erbracht, dass Geld oder irgendein 'Posten' angeboten wurden", teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Jena mit. Vielmehr sei davon auszugehen, dass zwei Abgeordneten jeweils in einem Vieraugengespräch erklärt worden sei, dass sie grundsätzlich für ein Ministeramt in Betracht kämen, wenn Ramelow nicht zum Ministerpräsidenten gewählt würde.
Dieses Verhalten erfülle aber noch nicht den Straftatbestand einer Abgeordnetenbestechung, auch weil es an einer konkreten Vereinbarung fehle. Ein Ministeramt sei "nur vage in Aussicht gestellt" worden, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft. Dies stelle keinen "ungerechtfertigten Vorteil" dar.
Die Staatsanwaltschaft war seit Anfang des Jahres einer Anzeige eines Privatmannes aus Rheinland-Pfalz nachgegangen. Dieser bezog sich auf ein Interview von Ramelow. Darin hatte der Linkspolitiker gesagt, ein Abgeordneter habe ihm erzählt, "dass ihm ein Posten angeboten wurde, wenn er mich nicht wählt". Die Staatsanwaltschaft ging zudem Vorwürfen nach, wonach ein unbekannter Unternehmer demjenigen 250.000 Euro versprochen haben soll, der Ramelow nicht wählt.
Ramelow war im Dezember im zweiten Wahlgang zum ersten linken Ministerpräsidenten eines Bundeslandes gewählt worden. Die rot-rot-grüne Koalition hat im Landtag nur eine knappe Mehrheit von einer Stimme. Die CDU musste nach 24 Jahren Regierung in Thüringen neben der AfD auf der Oppositionsbank Platz nehmen.
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