lundi 13 avril 2015

Pegida in Dresden: Gericht verbietet Nah-Proteste gegen Wilders-Auftritt


Gegen den Auftritt von Geert Wilders bei der Pegida-Bewegung in Dresden darf nicht in Sicht- und Hörweite protestiert werden. Das hat wenige Stunden vor Beginn der Kundgebung am Montag das Verwaltungsgericht Dresden entschieden. Es lehnte damit einen Eilantrag des Bündnisses "Dresden Nazifrei" ab. Zuvor hatte die Stadt bereits Proteste in unmittelbarer Nachbarschaft zu Pegida verboten.


Die Richter sahen ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass ein Ziel der Gegenveranstaltung darin bestehe, die Demonstration von Pegida zu verhindern. Gegen den Beschluss konnte noch Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Wilders will ab 17 Uhr in Dresen auftreten. Die selbst ernannten "Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes" (Pegida) erwarteten dazu bis zu 30 000 Teilnehmer.


Mehrere Kandidaten zur Dresdner Oberbürgermeisterwahl haben den geplanten Auftritt von Wilders kritisiert. "Wer unter der Fahne von Geert Wilders mitläuft, hat eine Toleranzgrenze überschritten", sagte die sächsische Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange (SPD). Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) sagte, mit dem niederländischen Rechtspopulisten habe Pegida einen Menschen eingeladen, "der Hass in sich trägt, der spaltet". "Das ist kein guter Tag für Sachsen", sagte Ulbig.


Dirk Hilbert (FDP), der nach dem Rückzug von Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) derzeit als Erster Bürgermeister die Amtsgeschäfte führt, betonte, Dresden habe durch Pegida "ein dramatisches Imageproblem". Zugleich fügte er hinzu: "Ausländerfeinde haben in unserer Stadt keinen Platz."


Ulbig, Stange und Hilbert treten bei der Oberbürgermeisterwahl Anfang Juni an.




News verfolgen


HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:



alles aus der Rubrik Politik

Twitter | RSS

alles aus der Rubrik Deutschland

RSS

alles zum Thema Pegida

RSS




© SPIEGEL ONLINE 2015

Alle Rechte vorbehalten

Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH






Share this post
  • Share to Facebook
  • Share to Twitter
  • Share to Google+
  • Share to Stumble Upon
  • Share to Evernote
  • Share to Blogger
  • Share to Email
  • Share to Yahoo Messenger
  • More...

0 commentaires:

Enregistrer un commentaire