Das juristische Nachspiel der Rotlicht-Affäre in Esch/Alzette ist für zwei von drei angeklagten Polizisten relativ glimpflich ausgegangen. Das in erster Instanz verhängte Berufsverbot gegen die beiden Beamten wurde vom Berufungsgericht aufgehoben, wie am Dienstag bekannt wurde. Somit dürfen die beiden Polizisten im Prinzip wieder ihren Dienst aufnehmen.
Die Haftstrafe auf Bewährung sowie die Geldstrafe von 1.500 Euro für die beiden Polizisten bleiben jedoch aufrecht. Der Dritte im Bunde war im Vorjahr zu 18 Monaten Haft, zwölf davon auf Bewährung, und zu einer Geldbuße von 2.000 Euro verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Beamten ein Naheverhältnis zu einem Nachtclub-Betreiber in der Rue d’Audun in Esch/Alzette vorgeworfen. Sie sollen den Besitzer unter anderem vor Kontrollen gewarnt haben und nichts gegen die illegalen Machenschaften im Cabaret unternommen haben. Der Geschäftsführer des Nachtlokals wurde im Vorjahr zu drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung, verurteilt. Dem Mann wurden gleich mehrere Straftaten zur Last gelegt, es ging um Menschenhandel, Zuhälterei, Drogenhandel, Verstöße gegen das Waffengesetzt sowie Korruption.
(jt/L'essentiel)
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