mercredi 11 mars 2015

Vorwurf der Körperverletzung: Staatsanwaltschaft ermittelt doch weiter gegen CDU-Politiker Sensburg


Berlin - Nach den Prügel-Vorwürfen gegen den CDU-Politiker Patrick Sensburg sind strafrechtliche Konsequenzen nun doch noch nicht vom Tisch. Der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, erklärte auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE: "Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Überprüfung der vorliegenden Ermittlungsergebnisse innerhalb der Staatsanwaltschaft hat ergeben, dass noch weitere Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlich sind".


Sensburg hatte Ende Februar auf einem CDU-Kreisparteitag in Nordrhein-Westfalen verkündet, die Ermittlungen gegen ihn seien ohne Auflagen eingestellt worden. Seine Aussage hatte er in Interviews wiederholt. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin erklärt, lediglich die Ermittlungen seien abgeschlossen. Ob das Verfahren eingestellt wird, stand zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest.

Sensburg: "Ebenso überraschend wie unverständlich"


Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses im Bundestag war von seiner Freundin nach einem Streit im Dezember angezeigt worden, die Frau hatte die Anzeige aber später zurückgezogen. Sensburg hatte Anfang Januar in einem Interview eingeräumt, dass er bei dem Streit etwas "rabiat" vorgegangen sei.


Jetzt reagierte der CDU-Politiker irritiert über die Fortführung der Ermittlungen. "Da mich die richterliche Vernehmung meiner Verlobten und weiterer Zeugen vollkommen entlastet hat, ist die geänderte Einschätzung der Staatsanwaltschaft ebenso überraschend wie unverständlich", schrieb er auf seiner Facebook-Seite. Die Staatsanwaltschaft habe seinem Anwalt mitgeteilt, dass die Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens "nichts mit dem Vorliegen etwaiger neuer Beweismittel zu tun" habe. Man bewerte den gleichen Sachverhalt jedoch nunmehr anders.


Sensburgs Medienanwalt Ralf Höcker, sagte SPIEGEL ONLINE: "Der Fall ist ausermittelt und der Mandant komplett entlastet. Wir können uns dieses Hin und Her der Staatsanwaltschaft beim besten Willen nicht erklären."




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