lundi 9 mars 2015

Papiere für Terrorverdächtige: Oberste Datenschützerin zerpflückt Pläne für Sonder-Ausweis


Berlin - Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) übt massive Kritik an dem Vorhaben der Bundesregierung, Terrorsympathisanten den Personalausweis zu entziehen und dafür ein Ersatzdokument auszustellen. "Die Stigmatisierungswirkung des Ersatz-Personalausweises wird erheblich sein, schon weil er optisch anders gestaltet ist als der 'normale' Personalausweis", warnt Voßhoff in einer mehrseitigen Stellungnahme für den Innenausschuss des Bundestags. "Die Inhaber solcher Dokumente werden mit erheblichen Schwierigkeiten im Alltag zu rechnen haben, zum Beispiel beim Abschluss von Verträgen."


Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf im Januar abgesegnet. Die Bundesregierung reagiert damit auf die steigende Zahl deutscher Terroranhänger, die etwa nach Syrien und in den Irak ausreisen. Mit dem Entzug des Ausweises will Innenminister Thomas de Maizière (CDU) Ausreisen in Kampfgebiete erschweren. Die Behörden sollen Verdächtigen künftig bis zu drei Jahre den Personalausweis abnehmenkönnen. Das Gesetz soll in der kommenden Woche im Bundestag beraten werden.

Voßhoff sieht in den Plänen einen erheblichen "Eingriff in die Rechte" Betroffener. Für besonders problematisch hält die oberste Datenschützerin, dass auch unbeteiligte Dritte betroffen sein könnten. In dem Gesetz werde die so genannte "Vorfeldstrafbarkeit" nochmals erweitert, was nicht zuletzt bei Geldgeschäften unerwünschte Nebeneffekte mit sich bringen könnte.


"So kann zum Beispiel möglicherweise schon derjenige dem Anschein der Terrorismusfinanzierung unterliegen, der bei einem Terrorverdächtigen einen Gebrauchtwagen kauft", schreibt die Christdemokratin. Der Käufer müsste dann gegebenenfalls Ermittlungen und Begleitmaßnahmen bis hin zum Ausweisentzug über sich ergehen lassen.


"Leider habe ich keine Stellung nehmen können"


Bedenken äußert Voßhoff auch in der Frage der konkreten Umsetzung. Es sei unklar, woher die zuständigen Personalausweisbehörden ihre Informationen erhalten sollten. Dafür kämen nur Polizei und Nachrichtendienste in Frage. "Es stellt sich insbesondere die Frage, unter welchen Voraussetzungen und aus welchem konkreten Anlass diese Informationen an die Ausweisbehörden senden sollen." Eine Neuregelung der Übermittlungsvorschriften von Polizei und Geheimdiensten sei "dringend geboten", mahnt Voßhoff.


Verärgert ist die Datenschutzbeauftragte offenbar auch darüber, dass ihr Parteifreund, Innenminister de Maizière, den Gesetzentwurf erarbeiten ließ, ohne sie zu konsultieren. "Leider habe ich vor dessen Verabschiedung durch das Kabinett keine Stellung nehmen können", kritisiert Voßhoff. Dies entspreche nicht den geltenden Regeln.

Die Grünen warfen de Maizière mangelnde Abstimmung vor. "Es lässt tief blicken, dass die Bundesregierung Frau Voßhoff bei einem für Datenschutzbelange so relevanten Gesetz wie dem Personalausweisgesetz nicht mit einbezieht", kritisierte Innenexpertin Irene Mihalic. "Potentielle Kritiker sollen außen vor bleiben in der Debatte. Das ist ein merkwürdiges Demokratieverständnis."


Voßhoff äußere nun "völlig zu Recht" Bedenken wegen der stigmatisierenden Wirkung des Ersatz-Ausweises. Zentrale Aspekte des Datenschutzes seien nicht mit berücksichtigt, so Mihalic: "Das offenbart erneut die völlige Unzulänglichkeit dieser Gesetzesinitiative."




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