Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen menschenunwürdiger Behandlung eines Rekruten verurteilt. Der 27-Jährige war nach eigenen Angaben 2007 gezwungen worden, sich auf dem Exerzierplatz nackt vor anderen Soldaten aufzustellen - nachdem er zuvor zwei Fluchtversuche unternommen hatte. Mit der öffentlichen Bloßstellung sollte er daran gehindert werden, nochmals die Truppe unerlaubt zu verlassen.
Der EGMR betrachtete diese Strafe als Verstoß gegen Artikel drei der Europäischen Menschenrechtskonvention: Der verbietet Folter, menschenunwürdige und erniedrigende Behandlung. Deshalb sprach das Gericht dem Mann für diese "unnötige und öffentliche Erniedrigung" eine Entschädigung von 15.000 Euro zu.
In der Armee müsse zwar die Disziplin eingehalten werden, heißt es in dem Urteil. Doch diese Strafe sei nicht als Mittel zu rechtfertigen, um den Mann an einem weiteren Fluchtversuch zu hindern.
Die russische Regierung, die der Menschenrechtskonvention beigetreten ist, ist verpflichtet, das Geld zu zahlen - sie kann aber gegen das Urteil Berufung beantragen. Die große Kammer des EGMR muss eine Berufung nicht automatisch annehmen, sie kann sie auch ablehnen.
Russland steht immer wieder wegen der schlechten Behandlung von Soldaten in der Kritik. In der russischen Armee quälen Offiziere und Kameraden jährlich Hunderte Soldaten zu Tode.
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