Nach dem tödlichen Verkehrsunfall am 26. Februar auf der Autobahn A 3, bei dem eine Autofahrerin während eines Überholmanövers tödlich von einem Metallteil getroffen wurde, hat die Polizei Untersuchungen eingeleitet. Das gab diese am Dienstag bekannt.
Unfall-Tote werben für langsames Fahren
Bislang gibt die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage von L’essentiel keine Auskunft über den Ermittlungsstand. Eine der Hauptfragen ist, ob sich das Metallteil von dem LKW, den die Frau passieren wollte, gelöst hatte. Und wenn ja, warum.
Zoll und Polizei für Ladungskontrollen zuständig
Zumindest in der Theorie unterliegen LKW in Luxemburg strengen Ladevorschriften: «Rohre oder Balken dürfen beispielsweise nur einen Meter überstehen und müssen gekennzeichnet werden», erklärt ein Sprecher des «Groupement Transport Luxembourg». Sondertransporte dürfen nur mit Genehmigung das Land passieren. LKW-Fahrer werden außerdem im Rahmen von Erst- und Weiterbildungen in Sachen Ladungssicherung geschult.
Nicht in Luxemburg zugelassene Fahrzeuge unterliegen beim Durchqueren des Landes der luxemburgischen Straßenverkehrsordnung. Außerdem sind die Vorschriften beim Laden EU-weit harmonisiert. Zu überprüfen, dass sich alle daran halten, ist hierzulande Aufgabe von Zoll und Polizei.
(p.w.)
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