mardi 7 avril 2015

Polizeigewalt beim G-8-Gipfel: Europäischer Gerichtshof verurteilt Italien wegen Folter


Sie traten und schlugen brutal auf ihn ein - noch heute leidet ein italienischer Mann unter den Folgen eines gewalttätigen Polizeieinsatzes beim G-8-Gipfel 2001 in Genua. Er reichte Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein und gewann: Die Straßburger Richter verurteilten Italien wegen Folter. Der Kläger bekommt 45.000 Euro Schadensersatz.


Der Gerichtshof kritisierte weiterhin, dass das italienische Strafrecht nicht geeignet sei, Täter in solchen Fällen zu überführen und damit eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Ein klares Folterverbot fehle.

Bei dem Gipfel der größten Wirtschaftsnationen war eine Schule in der Nacht nach Gipfelende von der Polizei erstürmt worden. Das Gebäude war Globalisierungsgegnern als Schlafplatz angeboten worden.


Die Polizei hatte dem Gericht zufolge Hinweise, dass schwarz gekleidete junge Männer - mutmaßlich gewaltbereite Autonome - in die Schule eingedrungen waren, Beamte einer Sondereinheit sollten das Gebäude durchsuchen. Bei dem nächtlichen Einsatz ging die Polizei äußerst brutal vor. Unter anderem schlugen Polizisten mit Schlagstöcken auf einen damals 62-Jährigen ein, traten ihn und brachen ihm mehrere Knochen.


Das Gericht urteilte nun, der brutale Einsatz der Polizei sei durch nichts zu rechtfertigen gewesen, die Polizisten hätten vielmehr "willkürlich" zugeschlagen. Der Kläger sei somit Opfer von "Folter" geworden.


Der G-8-Gipfel 2001 war von Straßenschlachten zwischen Globalisierungsgegnern und Polizisten überschattet worden. Hunderte Menschen wurden verletzt. Für Entsetzen sorgte der Tod eines jungen Demonstranten, der Polizisten angegriffen hatte und von einem Beamten durch einen Kopfschuss getötet wurde.




News verfolgen


HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:



alles aus der Rubrik Politik

Twitter | RSS

alles aus der Rubrik Ausland

RSS

alles zum Thema Polizeigewalt

RSS




© SPIEGEL ONLINE 2015

Alle Rechte vorbehalten

Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH






Share this post
  • Share to Facebook
  • Share to Twitter
  • Share to Google+
  • Share to Stumble Upon
  • Share to Evernote
  • Share to Blogger
  • Share to Email
  • Share to Yahoo Messenger
  • More...

0 commentaires:

Enregistrer un commentaire