Hamburg - Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat den Leichnam der 19-jährigen Deutschen beschlagnahmt, die am vergangenen Wochenende in Syrien getötet worden ist. Wegen des Todes der jungen Duisburgerin ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen Unbekannt, wie eine Sprecherin der Behörde am Freitag weiter mitteilte.
Die 19-Jährige war vor einer Woche bei Gefechten ihrer kurdischen Freischärler-Einheit mit dem "Islamischen Staat" (IS) gestorben. Sie ist die erste Deutsche, die im Kampf gegen den IS ums Leben gekommen ist. Nach ersten Erkenntnissen erlitt sie zwei Schussverletzungen, von denen eine tödlich war.
Die Leiche der Frau war über die Türkei nach Deutschland gebracht worden. Das Ermittlungsverfahren sei eingeleitet worden, weil das deutsche Strafrecht auch bei der Tötung deutscher Staatsangehöriger im Ausland Anwendung finde, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Die Strafverfolgungsbehörde werde nach Vorliegen des endgültigen Obduktionsergebnisses "weitere Ermittlungsschritte zur Aufklärung der Todesumstände prüfen".
Die Frau war in einer Schlacht um die Stadt Tall Tamer in der Provinz Hassaka in Nordostsyrien umgekommen. Dort hatte der IS zuletzt mehrere Öl- und Gasfelder erobert.
Auf Seiten der kurdischen Volksbefreiungseinheiten kämpfen in Syrien etwa 7000 Frauen, was einem Anteil von rund 35 Prozent entspricht.
Derweil prüft die Bundesanwaltschaft, ob sie gegen die Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (MLKP), für die Hoffmann in Syrien gekämpft hat, strafrechtlich vorgehen muss. Denkbar wäre ein Verfahren gegen Anhänger der Organisation wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung.
Nach Informationen des SPIEGEL hat sich die Zahl der Kämpfer aus Deutschland, die aufseiten der Kurden gegen den IS vorgehen, weiter erhöht. Inzwischen sollen rund 80 Personen ins Kriegsgebiet ausgereist sein, im vergangenen Herbst waren es noch 50.
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