jeudi 19 mars 2015

Lohndumping am Bau - OGBL will Ausbeuter härter bestrafen


Hungerlöhne, Scheinverträge und Siebentagewoche: Die Arbeitsbedingungen für ausländische Gastarbeiter auf Luxemburger Baustellen sind teilweise entsetzlich. Für Aufregung sorgt vor allem der Fall eines 53-jährigen Gastarbeiters aus Portugal, der mit einem Monatslohn von 540 Euro nach Hause geschickt wurde (L’essentiel berichtete). Für den OGBL ist dies allerdings kein neues Phänomen: «Wir weisen bereits seit vier Jahren auf dieses Problem hin. Es ist tatsächlich dramatisch – dass es noch immer besteht», sagt Jean-Luc De Matteis, Zentralsekretär des OGBL-Syndikats Bau, Bauhandwerk und Metallkonstruktion zu L’essentiel. De Mattheis spricht von «mehreren Dutzend Fällen» in den vergangenen sechs Monaten.


Zwar habe sich der Anfang 2014 eingeführte «Badge Social»-Ausweis durchaus bewährt, doch um die Lohndumping-Seuche im Bausektor wirksam zu bekämpfen, ist eine tiefgreifende Reform der Gewerbeaufsicht (ITM) notwendig, sagt der Gewerkschaftsvertreter. In den kommenden Wochen stehen dazu Gespräche mit dem zuständigen Arbeitsminister Nicolas Schmit (LSAP) an. Dieser hatte bekanntlich Ende Januar eine zügige Reform der Arbeitsaufsichtsbehörde in Aussicht gestellt – Matteis zählt darauf, dass es nicht bei den Ankündigungen bleibt.


«Dort treffen, wo es weh tut»


Von OGBL kursieren bereits Vorschläge, wie der ITM mehr Schlagkraft verliehen werden kann. So sollen die Arbeitsinspektoren in Verdachtsfällen künftig schneller einschreiten und etwa Baustellen bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht unverzüglich dicht machen können. Momentan dauere es zu lange, bis Personal-Ausbeuter belangt werden: «Die Firmen sind meistens schon nach wenigen Wochen über alle Berge.» Bei der ITM sind aktuell etwa 20 Inspektoren angestellt – zu wenig, sagt De Matteis. Allein im Bausektor im Großherzogtum arbeiten insgesamt 14.000 Menschen.


Auch die derzeitigen Geldstrafen zwischen 25 bis 25.000 Euro reichen laut dem OGBL-Vertreter nicht aus: «Man muss diese Baufirmen dort treffen, wo es ihnen am meisten weh tut: Beim Geld. Bei gravierenden Verstößen sollten auch Geldstrafen von 50.000 Euro oder mehr möglich sein.» Firmen, die ihre Arbeiter als Subunternehmer anstellen und dadurch Lohn- und Arbeitsbedingungen missachten, könnten bei derartigen Verstößen auch von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden, so De Matteis.


(Jörg Tschürtz/L'essentiel)






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