jeudi 26 mars 2015

Gerichtshof für Menschenrechte: Russland muss Tschetschenen Schmerzensgeld zahlen


Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen drei spurlos verschwundener Menschen im Tschetschenienkrieg zu fast 80.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Der EGMR befand in seinem Urteil am Donnerstag in Straßburg, dass die russischen Behörden nicht gründlich ermittelt hätten, um die Angehörigen über das Schicksal der Verschollenen aufzuklären.


In dem konkreten Fall aus dem Tschetschenienkrieg (1999-2009) ging es um drei verschleppte Männer. Sie waren 2001 und 2005 von russischen Militärs in Tschetschenien entführt worden und sind seitdem spurlos verschwunden.

Wann die Angehörigen das ihnen zugesprochene Schmerzensgeld erhalten, ist allerdings unklar: Das Ministerkomitee des Europarates hat kürzlich erst die Zahlungsmoral der 47 Europaratsregierungen gerügt. Russland rangiert nach Italien und der Türkei an dritter Stelle der Liste. Oft müssen Kläger demnach jahrelang auf ihr Geld warten. Das Ministerkomitee wacht darüber, dass die vom Gerichtshof zugesprochenen Entschädigungen auch tatsächlich ausgezahlt werden.


Zweites Urteil gegen Russland


Es ist das zweite Urteil des Gerichts gegen Russland binnen zwei Wochen: Mitte März hatten die Straßburger Richter das Land verurteilt, einem 27-jährigen Russen eine Entschädigung von 15.000 Euro wegen "unnötiger und öffentlicher Erniedrigung" zu zahlen. Der Mann war 2007 als Rekrut gezwungen worden, sich auf dem Exerzierplatz nackt vor anderen Soldaten aufzustellen - nachdem er zuvor zwei Fluchtversuche unternommen hatte.


Russland steht immer wieder wegen der schlechten Behandlung von Soldaten in der Kritik. In der Armee quälen Offiziere und Kameraden jährlich Hunderte Soldaten zu Tode.


Die russische Regierung, die der Menschenrechtskonvention beigetreten ist, kann gegen das Urteil Berufung beantragen. Die große Kammer des EGMR muss eine Berufung nicht automatisch annehmen, sie kann sie auch ablehnen.




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