vendredi 3 avril 2015

Reform: Maas will Vergewaltigungsparagrafen ausweiten


Die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas für eine Reform des Vergewaltigungsparagrafen werden konkreter. Bis zum Sommer will der SPD-Minister nach Informationen des SPIEGEL ein erstes Konzept für die Gesetzesänderung vorlegen. Er hält die bisherige Vorschrift für lückenhaft.


Nach dem geltenden Paragrafen 177 Strafgesetzbuch setzt eine Vergewaltigung voraus, dass der Täter Gewalt anwendet, dem Opfer droht oder es ausnutzt, dass dieses sich in einer schutzlosen Lage befindet. Der Tatbestand der Vergewaltigung ist damit so eng beschrieben, dass sich laut Maas Fälle ergeben, die bisher nicht erfasst würden.


Maas' Beamte haben nach Angaben aus Ministeriumskreisen vier Fall-Kategorien identifiziert, die künftig auch unter den Vergewaltigungsparagrafen fallen sollen:



  • Opfer, die aus Angst vor dem Täter keinen Widerstand gegen sexuelle Übergriffe leisten,



  • Frauen, die Vergewaltigungen in Schockstarre über sich ergehen lassen, weil der Täter sie überrumpelt hat,



  • Fälle, in denen der Vergewaltiger zwar gewalttätig war, aber diesen Zwang nicht gezielt einsetzte, um den Sex zu ermöglichen.



  • Geregelt werden sollen schließlich zudem Fälle, in denen das Opfer nur dachte, es sei in einer schutzlosen Lage, tatsächlich aber Hilfe erreichbar war.


Die Justizministerkonferenz hatte im vergangenen November Maas' Reformankündigung begrüßt. Die Ressortchefs der Länder sprachen sich einstimmig dafür aus.



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© DER SPIEGEL 15/2015

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