jeudi 19 mars 2015

Chamber - Darf man einen Deputierten verhaften?


Am 12. März wurde der ADR-Abgeordnete Roy Reding wegen nicht autorisierter Umbauten in seiner Wohnung zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt. Der Fall hat am Mitwoch den Rechtsanwalt Gaston Vogel auf den Plan gerufen. Der Starjurist erklärte, dass der Parlamentarier wegen seiner Verurteilung zurücktreten müsste.


Die Verfassung sieht allerdings keine Rücktrittsregelung für den Fall einer Verurteilung eines Abgeordneten vor. Vollständig immun wie ihre französischen Kollegen sind die Luxemburger Parlamentsmitglieder allerdings nicht. «Ein Abgeordneter kann nicht für Äußerungen oder Stimmabgaben im Rahmen der Ausübung seines Amts strafrechtlich verfolgt werden», heißt es aus der Chamber. Sollte er einer Gesetzesverletzung beschuldigt werden, kann ihn die Justiz jedoch anklagen. Eine Festnahme eines Abgeordneten wegen eines Verbrechens oder Delikts ist allerdings nur mit Genehmigung der Kammer erlaubt – außer der Verdächtige wird auf frischer Tat ertappt.


Im Falle einer Verurteilung ist keine vorherige Genehmigung erforderlich, um einen Deputierten hinter Gitter zu schicken.


(Jérôme Wiss/L'essentiel)






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