jeudi 26 mars 2015

Britischer Thronfolger: Richter erlauben Veröffentlichung der Briefe von Prinz Charles


London - Es war ein langer Kampf, den die britische Tageszeitung "Guardian" nach fast einem Jahrzehnt gewonnen hat: Seit 2005 hatte das Blatt Einblicke in Briefe des britischen Thronfolgers Charles verlangt - und wollte sie auch öffentlich machen. Das hat der Oberste Gerichtshof nun ausdrücklich gestattet, wie unter anderem die BBC meldet.


Prince Charles korrespondiert seit Jahren mit verschiedenen Ministerien und bringt seine Meinung zu bestimmten Themen darin deutlich zum Ausdruck. Das jetzige Urteil könnte folgenreich sein, da eine Veröffentlichung der strittigen Briefe die politische Neutralität des künftigen Königs infrage stellen könnten. Konkret geht es um 27 Mitteilungen, die zwischen September 2004 und April 2005 zwischen Charles und insgesamt sieben Ministerien ausgetauscht wurden.

Kritiker werfen dem Prinzen vor, mit den Briefen Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Als Thronfolger soll er sich eigentlich neutral verhalten, so wie es ihm seine Mutter, Queen Elisabeth II, vorlebt. Doch offensichtlich legt er viel Wert darauf, sich zu Themen zu äußern, die ihn bewegen. Der "Guardian" hatte berichtet, dass er einen anderen, offensiveren Führungsstil als seine Mutter plane.


Die Briefe von Charles, die wegen seiner krakeliger Handschrift "Schwarze-Spinnen-Memos" genannt werden, sollen britischen Medien zufolge oft äußerst emotional formuliert sein. Der Prinz unterstreiche wichtige Passagen und verleihe Sätzen mit vielen Ausrufezeichen besondere Bedeutung.


"Guardian"-Journalist Rob Evans hatte 2012 unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz das Recht erklagt, die Briefe einzusehen und zu veröffentlichen. Doch Generalstaatsanwalt Dominic Grieve legte damals sein Veto ein. Seine Begründung: Die Briefe seien außergewöhnlich offen formuliert und würden zutiefst persönliche Ansichten des Prinzen wiedergeben. Die Gefahr bestünde, dass Charles nicht mehr als politisch neutral wahrgenommen würde - dadurch würde die Monarchie untergraben.


Ein Berufungsgericht hatte im März 2014 jedoch entschieden, dass der "Guardian" die Briefe veröffentlichen dürfe. Die Blockade der Veröffentlichung bezeichnete das Gericht als unrechtmäßig und verurteilte Grieve zur Übernahme der Prozesskosten. Der Generalstaatsanwalt legte daraufhin Berufung vor dem Obersten Gerichtshof ein, das die Entscheidung der Vorinstanz nun bestätigt hat.




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