jeudi 26 février 2015

Befristete Arbeit - EU ermant Luxemburg wegen Kultur-Verträgen


Der Gerichtshof der EU wirft Luxemburg Gesetzesverstoß bezüglich der Kurzzeit-Verträge im Kulturbetrieb vor. Grund sind aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge. Denn die Praxis beißt sich mit dem geltenden Recht: «Nach dem luxemburgischen Recht darf die Laufzeit befristeter Arbeitsverträge für ein und denselben Arbeitnehmer einschließlich Verlängerungen 24 Monate nicht überschreiten.» So steht es im Gesetz (Art. L. 122-4). Und: Wenn das Arbeitsverhältnis nach Ablauf das befristeten Vertrags besteht, wird es zu einem unbefristeten Vertrag, heißt es in dem Text weiter.



- für Lehr- und Forscherpersonal der Universität Luxemburg

- für Kulturschaffende

- für Studenten (maximal 5 Jahre)

- für Privatdozenten (siehe auch guichet.lu)


Allerdings nimmt das Gesetz einen Teil von Berufen aus (sieh Info). Genau deswegen verlangt der Europäische Gerichtshof von Luxemburg, die europäischen Rechtsvorschriften umzusetzen. In seinem Urteil wies die EU-Institution am Donnerstag darauf hin, dass Luxemburg die EU-Richtlinie über befristete Arbeitsverträge vom 28. Juni 1999 nicht korerkt umgesetzt hat. Diese Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten, eine Verlängerung solcher Verträge über den Zeitraum von 24 Monaten mit «sachlichen Gründen» zu rechtfertigen.


Unzulässiges Argument


Das Großherzogtum versuchte, mit einem Argument zu kontern. Demnach seien die Kurzzeit-Beschäftigten des Kulturbetriebs an einzelnen zeitlich begrenzten Projekten beteiligt, sodass der vorübergehende Bedarf der Arbeitgeber an Arbeitskräften einen «sachlichen Grund» darstelle. Für die Europäische Kommission hingegen ist dies ein unzulässiges Argument. Daher hat die Institution ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Gerichtshof eingeleitet, nach geltendem EU-Recht.


Der Europäische Gerichtshof fordert Luxemburg auf, die Bedingungen des Urteils so schnell wie möglich zu erfüllen. Das Großherzogtum müsse diese «sachlichen Gründe» in seine Rechtsvorschriften integrieren - oder es folgen Sanktionen.


(Marion Chevrier/L'essentiel)






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