jeudi 16 avril 2015

Überwachungspläne: Kubicki und Baum klagen gegen Vorratsdatenspeicherung


Noch im Herbst bekommt Deutschland wahrscheinlich ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Doch der stellvertretende FDP-Chef Wolfgang Kubicki will das mit einer Klage verhindern. "Die schwarz-roten Pläne sind ein fauler Kompromiss, der in der Sache nichts bringt", sagte Kubicki der "Nordwest-Zeitung" .


Justizminister Heiko Maas wisse selbst, "dass sein Konzept verfassungswidrig ist." Kubicki kündigte an, juristisch gegen die Einschränkung des Datenschutzes vorzugehen. Als Abgeordneter und Anwalt werde er erneut gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung klagen, wenn sie Gesetz werden sollte, sagte er.

Maas hatte am Mittwoch in Berlin Leitlinien für einen Gesetzentwurf zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Demnach sollen Telefon- und Internetdaten künftig bis zu zehn Wochen aufbewahrt werden und nicht wie ursprünglich von der EU-Kommission vorgesehen für sechs Monate. Dem ging eine Einigung des SPD-Politikers mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) voraus. Die Daten sollen nur zur Aufklärung schwerer Verbrechen und unter strengen Vorgaben verwendet werden dürfen. Linke und Grüne werfen der Regierung vor, die Bürgerrechte mit Füßen zu treten.


Die Telekom lobte den Vorstoß der Bundesregierung. Dass der Speicherzeitraum auf maximal zehn Wochen beschränkt werde und damit deutlich kürzer ausfalle als die vorherige Regelung, begrüße der Konzern grundsätzlich, sagte ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Grundsätzlich müsse die Politik Freiheits- und Persönlichkeitsrechte gegenüber Sicherheitsbedürfnissen angemessen würdigen. "Hier geht es um das Vertrauen der Menschen".


Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) bezeichnete die neuen Leitlinien als überfällig. Die neuen Regelungen seien "ein guter Kompromiss", sagte der Vorsitzende Rainer Wendt der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Ermittler seien auf dieses Instrument angewiesen, um Komplizen und Hintermänner aufzuspüren.


Allerdings sei die Speicherfrist von zehn Wochen für Telekommunikationsdaten sehr kurz, fügte Wendt hinzu. Deshalb dürften Verfahren bei Gerichten nicht lange liegen bleiben, sonst seien die Daten nicht mehr verfügbar. "Dazu müssen die Gerichte personell und technisch entsprechend ausgestattet werden", forderte der Gewerkschaftschef.




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