mercredi 1 avril 2015

Tanzverbot - Trierer, haltet doch mal die Füße still!


Ein Tanzverbot? Ja, so etwas gibt es tatsächlich noch. An den sogenannten «stillen» Feiertagen (dazu gehören Aschermittwoch, Karfreitag oder Karsamstag) schreiben einige deutsche Bundesländer besondere Einschränkungen vor. Dazu gehört auch Rheinland-Pfalz. Dort sind Tanzpartys und ähnliche Veranstaltungen hochoffiziell von 4 Uhr am Gründonnerstag bis 16 Uhr am Ostersonntag verboten.




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Ist das Tanzverbot an Ostern in Deutschland zeitgemäß?





Es gehe um das höchste Fest der christlichen Kirchen, erklärt das Innenministerium in Mainz. Das verdiene besonderen Schutz ungeachtet der weltanschaulichen Neutralität des Staates. In der christlich geprägten Gesellschaft in Rheinland-Pfalz wollten sehr viele Bürger die kirchlichen Feiertage besinnlich verbringen.


«Wehe, hier wippt jemand mit dem Bein!»


Das «Tanzverbot» betrifft übrigens nicht nur Discos und Clubs. Auch andere öffentliche Veranstaltungen, die über den «Schank- und Speisebetrieb hinausgehen» (wie beispielsweise Sportevents) sind eigentlich untersagt. Die Kneipen haben allerdings geöffnet – wenn auch in manchen Bars die Musik etwas leiser spielen dürfte, damit ja keiner auf die Idee kommt, im Rhythmus mitzuwippen.


Aber es gibt einen Hoffnungsschimmer für die armen Trierer: Luxemburg! «Hier gibt es sowas nicht», sagt Jean Andrea vom Gastronomie-Verband Horesca. Überall im Großherzogtum finden während der Feiertage Konzerte und Partys statt. Und der Höhepunkt des Osterwochenendes ist sicherlich die traditionelle Emaischen, in der Hauptstadt und in Nospelt, wo Bands und DJs auftreten.


(sen/L'essentiel/dpa)






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