jeudi 26 février 2015

EuGH-Urteil: US-Deserteur bekommt wohl kein Asyl in Deutschland


Luxemburg - Deutschland muss dem US-Deserteur Andre Sheperd wohl kein Asyl gewähren. Der Grund: Der frühere Soldat hatte nicht offiziell versucht, den Kriegsdienst zu verweigern. Er müsse beweisen, dass ihm ein entsprechendes Verfahren nicht zur Verfügung gestanden habe, entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH). Kann der Mann den Nachweis nicht erbringen, ist ein Asyl in Deutschland unwahrscheinlich. Laut dem Urteil ist somit jeglicher Schutz nach der europäischen Flüchtlingsrichtlinie ausgeschlossen.


Auch die Haftstrafe, die Sheperd in den USA droht, sei nicht als unverhältnismäßig oder diskriminierend zu bewerten, entschied der Gerichtshof. Die USA hätten ein legitimes Recht zum Unterhalt von Streitkräften.

Die Entscheidung über Sheperds Asylantrag liegt nun bei den deutschen Gerichten, die seinen Fall mit Blick auf die Rechtsauslegung des EuGH erneut prüfen müssen.


Shepherd war als Hubschrauber-Monteur der US-Armee in Bayern stationiert. Nach einem ersten Einsatz im Irak 2004, bei dem er weder an Militäroperationen noch an Kampfhandlungen unmittelbar teilgenommen hatte, verweigerte er 2007 aus Gewissensgründen einen weiteren Einsatz im Irakkrieg. Nach seiner Rückkehr hatte er jedoch seine Dienstzeit verlängert.


Um einer Strafverfolgung wegen Fahnenflucht zu entgehen, beantragte er 2008 Asyl in Deutschland - ohne Erfolg. Seinen Asylantrag begründete Sheperd damit, dass er sich nicht mehr an einem rechtswidrigen Krieg und Kriegsverbrechen beteiligen wolle.


Erster US-Deserteur in Deutschland


Mit der Ablehnung wollte sich der Amerikaner nicht abfinden und klagte in einem Musterverfahren vor dem EuGH. Er wollte erreichen, dass EU-Staaten untergetauchten Angehörigen der US-Armee Asyl einräumen können. Shepherd ist der erste desertierte US-Soldat, der Asyl in Deutschland beantragt hat.

In seinem Urteil stellt der EuGH zugunsten Sheperds fest, dass das europäische Recht nicht nur Kampftruppen, sondern auch Logistiker und andere nicht direkt an der Front eingesetzte Soldaten schütze. Auch müssten nicht zwingend bereits Kriegsverbrechen begangen worden sein. Es reiche aus, dass sie "mit hoher Wahrscheinlichkeit" begangen würden.


Insgesamt spricht die Auslegung der Richter jedoch gegen ein Asyl für Sheperd. So sei bei einem Militäreinsatz auf Grundlage einer Resolution des Uno-Sicherheitsrates gewährleistet, dass dabei keine Kriegsverbrechen begangen würden. Dies gelte grundsätzlich auch für Einsätze, "über die ein internationaler Konsens besteht", urteilten die Richter. Die USA waren 2003 an der Spitze einer "Koalition der Willigen" aus zahlreichen Staaten in den Irakkrieg gezogen.




News verfolgen


HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:



alles aus der Rubrik Politik

Twitter | RSS

alles aus der Rubrik Deutschland

RSS

alles zum Thema Europäischer Gerichtshof

RSS






Share this post
  • Share to Facebook
  • Share to Twitter
  • Share to Google+
  • Share to Stumble Upon
  • Share to Evernote
  • Share to Blogger
  • Share to Email
  • Share to Yahoo Messenger
  • More...

0 commentaires:

Enregistrer un commentaire